Aktuelles

 
  • 23.04.12   Leitlinie (Stand 23.04.2012)      Anlage 1      Anlage 2
  • 15.07.11   DQB Newsletter Nr. 39
  • 27.06.11   DQB Newsletter Nr. 38
  • 20.01.11   DQB Newsletter Nr. 37
  • 03.01.11   DQB Newsletter Nr. 36

  • Änderungen der Leitlinie (24.04.2012)

    Die Leitlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung für die Durchführung eines Präqualifizierungsverfahrens wurde zum 23.04.2012 geändert und den Präqualifizierungsstellen am 23.04.2012 mitgeteilt.


    Gewerbezentralregisterauszug (09.10.07)

    Seit 14.09.2007 ist der Gewerbezentralregisterauszug als Pflichtnachweis entfallen. An seine Stelle ist eine Eigenerklärung getreten. Nähere Informationen finden Sie in unserem DQB Newsletter Nr. 17.


    Handelsregisterauszug bei Kleingewerbetreibenden (28.07.06)

    Da Kleingewerbetreibende keinen Handelsregisterauszug besitzen, genügt in diesen Fällen eine Eigenerklärung, die folgende Informationen beinhalten muss:

      1. Firma
      2. Unternehmenssitz
      3. Gegenstand des Unternehmens
      4. Allgemeine Vertretungsregelung, sofern vorhanden
      5. Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis, sofern vorhanden
      6. Rechtsform (Einzelkaufmann oder GbR)


    Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaften (20.07.06)

    Die Übergangsregelung mit einfachen Nachweisen wurde vom PQ-Verein aufgehoben. Nunmehr dürfen nur noch qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigungen mit Angabe der Lohnsummen akzeptiert werden. Da einige Berufsgenossenschaften, wie die Garten BG, noch nicht technisch umgestellt haben, hat die DQB dem PQ-Verein darüber informiert und appelliert, dass in diesen Fällen die bisherige Regelung angewandt werden kann, um auch den zahlreichen Landschaftsbaubetrieben eine Präqualifizierung zu ermöglichen.

    Des Weiteren plant der PQ-Verein die Leitlinie derart zu ändern, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG nicht mehr generell ein Jahr gültig ist, sondern nur noch 6 Wochen bis 4 Monate entsprechend dem jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum. Dies erhöht deutlich den Aktualisierungsaufwand für die Firmen. Die Bau BG ist jedoch bereit, die Aktualisierung direkt mit der DQB ausführen, sofern von den DQB-Kunden eine entsprechende Vollmacht dazu vorliegt. Als serviceorientierte PQ-Stelle übernimmt die DQB gerne diese Arbeiten für ihre Kunden.


    Informationstext für Referenzgeber (14.07.06)

    Teilweise treffen Baufirmen bei der Bestätigung von Referenzen noch auf Widerstände. Deshalb hat das BMVBS einen Informationstext für Referenzgeber verfasst und den PQ-Stellen über den PQ-Verein zur Verfügung gestellt. Das entsprechende Rundschreiben 07/2006 vom 14.07.2006 ist diesem DQB-Newsletter als Anlage beigefügt.


    Gültigkeit von Referenzen (04.07.06)

    Der PQ-Verein hat angekündigt, die in der Leitlinie geregelte Gültigkeitsdauer von Referenzen zu ändern. Konnten bislang korrespondierend zum Vergabehandbuch des Bundes Referenzen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (somit bis zu 4,5 Jahren zurückliegend) akzeptiert werden, wurde auf Vorschlag des ZDB beschlossen, die Gültigkeit generell auf 3,5 Jahre festzulegen. Statt der jährlichen Aktualisierung zusammen mit dem neuen Jahresabschluss werden jetzt in Abhängigkeit des Fertigstellungsdatums über das Jahr verteilt Einzelaktualisierungen erforderlich.


    Zuordnungsmatrix (04.07.06)

    Die Präqualifikation für Komplettleistungen setzt gemäß der Leitlinie die Präqualifzierung bei mindesten einer entsprechenden Einzelleistung voraus. Dazu wurde in der letzten Vorstandssitzung des PQ-Vereins eine Zuordnungsmatrix verabschiedet, die auf der DQB-Homepage www.dqb.info eingesehen und heruntergeladen werden kann. Die Zuordnungsmatrix dient als Orientierung; in Ausnahmefällen kann mit entsprechender schriftlicher Begründung davon abgewichen werden.


    Freistaat Thüringen für Präqualifikation (19.06.06)

    Nach dem Einführungserlass des BMVBS vom 16.01.2006 hat auch das Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr (TMBV) das nationale Präqualifikationssystem per Erlass vom 10.04.2006 analog für öffentliche Bauaufträge des Freistaates Thüringen im Bereich der Staatshochbauverwaltung eingeführt. Der Einführungserlass für den Bereich des Verkehrsbaus im Freistaat Thüringen ist in Vorbereitung. Ergänzend sprach sich Minister Trautfetter auf einer Veranstaltung in Erfurt am 19.06.2006 nochmals massiv für die Präqualifikation aus. In einem weiteren Beitrag referierte Herr RA Drosse, Leiter des Kompetenzzentrums Präqualifikation der Deutschen Bauindustrie, zum Thema Chancengleichheit durch Präqualifikation. Anschließend stellte Dipl.-Ing. Kaiser, Geschäftsführer der DQB, den zahlreich erschienenen Vertretern aus den Baufirmen, dem Ministerium und dem Auftraggeberbereich das Präqualifikationverfahren vor und stand für Fachfragen zur Verfügung.



    v. l. n. r.: Kaiser, Geschäftsführer DQB, Minister Trautfetter, Freistaat Thüringen, RAin Haase, Geschäftsführerin Bauindustrie Hessen-Thüringen, RA Drosse, Hauptgeschäftsführer Bauindustrie Hessen-Thüringen und Leiter Kompetenzzentrum Präqualifikation der Deutschen Bauindustrie


    Hamburger Hafenbahn erkennt nationale Präqualifikation für Bauunternehmen an (19.06.06)

    Vertreter der Hamburger Hafenbahn haben gegenüber der DQB GmbH erklärt, dass sie eine Präqualifikation entsprechend dem nationalen Verfahren PQ VOB als Eignungsnachweis entsprechend § 8 VOB/A insbesondere auch im Gleisbaubereich akzeptieren. Für die Firmen ist es nicht erforderlich, eine Präqualifikation nach dem Verfahren der DB AG zu besitzen.


    Anerkennung von Referenzen (12.06.06)

    Im Rahmen des PQ-Verfahrens sind von den Unternehmen Referenzen vorzulegen. Dabei ist jedoch auf folgendes zu achten:
      a)

      werden z.B. bei komplexeren Baumaßnahmen mit mehreren Leistungsbereichen geforderte Angaben aus Platz- oder Darstellungsgründen nicht im Formular selbst, sondern auf einer beigefügten Anlage angegeben, so muss auch diese Anlage vom Referenzgeber abgezeichnet und bestätigt werden.

      b)

      liegt das Fertigstellungsdatum in der Zukunft kann die Referenz nur anerkannt werden, wenn durch den Referenzgeber explizit auf dem Formular bestätigt wurde, dass die referenzierten Leistungsbereiche bereits vollständig und vertragsgemäß ausgeführt wurden.

    Die DQB bietet allen Baufirmen an, die Referenzentwürfe vor der Unterzeichnung durch den Referenzgeber einer Vorprüfung zu unterziehen, damit zeitaufwendige und unangenehme Nachtragungen oder Anfragen beim Referenzgeber vermieden werden können. Dieser Service ist für Firmen kostenlos, die das Präqualifikationsverfahren bei der DQB durchführen lassen.


    Erhebliche Erleichterung der Antragstellung durch das elektronische Erfassungsmodul (01.06.06)

    Seit Anfang Juni steht das elektronische Erfassungsmodul für die Antragstellung nicht nur der DQB selbst und ihren Kooperationspartnern zur Verfügung, sondern kann auch von allen interessierten Bauunternehmen genutzt werden. Von ersten Nutzern liegen äußerst positive Rückäußerungen vor. Die Antragstellung wird erheblich erleichtert. Durch Prüfroutinen werden Eingabefehler vermieden, die Vollständigkeit und der Bearbeitungsstand sind jederzeit ersichtlich. Auch kann die gleichzeitige Bearbeitung durch mehrere Mitarbeiter erfolgen. Erste Reaktion eines mittelständischen Bauunternehmers: „Mit dem elektronischen Erfassungsmodul sparen wir uns viel Zeit und damit Kosten bei der Antragsstellung!“.

    Das elektronische Erfassungsmodul ist über die DQB-Homepage www.dqb.info jederzeit zugänglich. Ausführliche Hinweise werden kurzfristig in einem DQB-Sondernewsletter nachgereicht.


    Beschwerdeordnung (30.05.06)

    Die Beschwerdeordnung des PQ- Vereins sieht entsprechend dem Vorschlag des ZDB hohe Gebühren für die Durchführung eines Beschwerdeverfahrens vor. Die DQB hat sich deshalb nochmals gegenüber dem PQ- Verein für eine deutliche Senkung ausgesprochen, da nach ihrer Ansicht insbesondere kleinere Unternehmen nicht über die Kosten von dem Einlegen einer berechtigten Beschwerde abgeschreckt werden sollen.

    Des Weiteren hat die DQB angeregt, für die antragstellenden Unternehmen neben der Möglichkeit, sich über die PQ- Stellen zu beschweren, auch vorzusehen, dass eine Beschwerde gegen den PQ- Verein selbst (z. B. bei verspäteten Eintragungen in die nationale PQ- Liste oder unbegründeten Sperrungen) eingelegt werden kann.


    PQ-Verein prüft einseitige Rabattgewährung für BVMB-Mitglieder (22.05.06)

    Der BVMB hat mit drei der sechs PQ-Stellen Rahmenverträge vereinbart, die Rabatte und Boni für BVMB-Mitglieder vorsehen. Die DQB ist bewusst auf dieses Ansinnen nicht eingegangen, da ihre Preise bereits von Anfang an seriös kalkuliert sind und bewusst nicht mit günstigen Einstiegspreisen agiert wird, die durch höhere Folgekosten kompensiert werden müssen. Selbst kleine Handwerksbetriebe haben sich deshalb bereits nach einem entsprechenden Gesamtkostenvergleich über mehrere Jahre für die DQB entschieden. Die einseitige Rabattgewährung verstößt jedoch auch gegen die BMVBS-Leitlinie selbst, die allen PQ-Stellen auferlegt, diskriminierungsfrei zu arbeiten. Die Mitgliedschaft bzw. Nicht-Mitgliedschaft in einem Verband ist nicht relevant bei der Präqualifikation und darf deshalb nicht zu Vorteilen bzw. Diskriminierungen führen. Der Vorgang ist deshalb beim PQ-Verein zur Prüfung anhängig.


    Sofortpaket zur Anpassung der VOB/A (18.05.06)

    Das Bundesministerium der Justiz hat im Bundesanzeiger vom 18.05.2006 das Sofortpaket zur Anpassung der VOB/A an zwingende Änderungen durch neue EU-Vergaberichtlinien und das ÖPP-Beschleunigungsgesetz bekannt gegeben. So wird u. a. im § 8 Nr. 3 zurzeit die Präqualifikation aufgenommen. Die Bundesregierung bereitet nun die „Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - VgV“ vor, mit der die Anwendung der Abschnitte 2 bis 4 der VOB/A für öffentliche Auftraggeber verbindlich vorgeschrieben wird.


    Zentralbescheinigungen der Bau BG und der SOKA (10.05.06)

    Alternativ für Einzelbestätigungen der acht Bezirksverwaltungen der Bau BG bzw. der SOKA für die einzelnen Betriebsnummern besteht für mittelständische und größere Unternehmen, die über mehrere Bereiche und/oder Standorte verfügen, die Möglichkeit zentrale Bescheinigungen zu bekommen. Ansprechpartner der Bau BG in Berlin ist Herr Kondziella (Telefon: 030- 85 781 528, E-Mail stephan.kondziella@bgbau.de). Auch die SOKA Bau in Wiesbaden erstellt zentrale Bescheinigungen, sofern dieser sämtliche Betriebsnummern mitgeteilt werden. Ein unschätzbarer Vorteil für die Unternehmen besteht darin, dass dann auch nur jährlich die jeweiligen Zentralbescheinigungen aktualisiert werden müssen und nicht zahlreiche Einzelnachweise angefordert und an die PQ-Stelle jeweils fristgerecht weitergeleitet werden müssen.


    BMVBS – Hinweisblatt für Bieter (25.04.06)

    Bezugnehmend auf seinen Einführungserlass hat das BMVBS ein Hinweisblatt für Bieter zur Präqualifikation für Bauunternehmen veröffentlicht, das ab sofort von den öffentlichen Auftraggebern bei der Versendung bzw. Online-Einstellung von Vergabeunterlagen beigefügt werden soll. Diese Hinweisblatt kann unter http://www.pq-verein.de/aktuelles/fachinformationen,id=1589.html eingesehen werden. Im gleichen Schreiben hat das Ministerium informiert, dass im Sofortpaket zur Anpassung der VOB/A im § 8 Nr. 3 die Eröffnung für die Anerkennung für die Präqualifikation vorgesehen ist.


    Rheinland-Pfalz akzeptiert Baugewährleistungsversicherung als Alternative zur Bürgschaft (20.03.06)

    Das Land Rheinland-Pfalz akzeptiert als erster öffentlicher Auftraggeber ab sofort alternativ zu Bürgschaften, die die Liquidität der Bauunternehmen beträchtlich einschränken, den Nachweis einer Baugewährleistungsversicherung (sogenannte Mängelansprüche- Versicherungen www.rlp.de/Presse). Begrüßt wurde diese Regelung von den Präsidenten bzw. Hauptgeschäftsführer sowohl der baugewerblichen, als auch der bauindustriellen Verbände in Rheinland-Pfalz. Auch die DQB befürwortet ausdrücklich diese Regelung. Über das derzeit nur bei der DQB erhältliche Testat PQ+ besteht für Baufirmen der direkte Zugang zu der entsprechenden Versicherung, die momentan nur von der VHV- Versicherung angeboten wird. „Für die Baufirmen wird immer ersichtlicher, dass die Wahl der DQB als Präqualifizierungsstelle goldrichtig und auch auf die Zukunft gerichtet ist“, so DQB- Geschäftsführer Kaiser in einer ersten Reaktion.


    AMU bekennt sich zur PQ (09.03.06)

    Der Ausschuss mit bestimmten Unternehmen im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie hat sich in seiner jüngsten Sitzung eindeutig zur Präqualifikation bekannt. Neben der Beantragung ihrer eigenen Präqualifikation sollen auch alle Nachunternehmer empfohlen werden, sich bei der DQB präqualifizieren zu lassen.


    PQ+ Testat zur wirtschaftlichen Stabilität (06.03.06)

    Als erstes deutsches Bauunternehmen hat sich die Firma Hagen GmbH + Co. Baugesellschaft aus Hanau der Überprüfung ihrer wirtschaftlichen Stabilität nach dem Verfahren PQ+ unterzogen und in einem in Kooperation der VHV- Versicherung durchgeführten Bewertungsverfahren nachgewiesen. Neben dem für Auftraggeber wichtigen Testat besteht nunmehr ohne weitere Firmenüberprüfung die Möglichkeit, Bauleistungen durch die neue Baufertigstellungs- und Baugewährleistungsversicherungen abzusichern.


    Beschwerdeordnung PQ- Verein (14.02.06)

    Die Beschwerdeordnung zur Durchführung von Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen der Präqualifizierungsstellen wurde vom Vorstand des PQ- Vereins am 14.02.06 in Kraft gesetzt. Das Beschwerdeentgelt beträgt pauschal 1200 € pro Verfahren.


    Hinweis auf Firmen- Internetseiten (14.02.06)

    Der PQ- Verein lässt es zu, durch einen Klammerzusatz hinter dem Firmennamen die Internetadresse des jeweils präqualifizierten Unternehmens auf der nationalen PQ- Liste auszuweisen. DQB- Kunden können deshalb ab sofort in den Antragsformularen eine entsprechende Ergänzung hinter ihrem Namen einfügen, die dann durch die DQB beim Datentransfer in die nationale PQ- Liste eingestellt wird. Bei bereits von der DQB präqualifizierte Firmen erfolgt auf Wunsch eine kostenlose Nacheintragung.


    Umsatzangaben (14.02.06)

    Ab sofort muss auf Beschluss des Vorstandes des PQ- Vereins nicht mehr nur der Anteil des auf den gesamten präqualizierten Bereich entfallenden Umsatzanteils angegeben werden, sondern eine Abschätzung für alle Leistungsbereiche einzeln vorgenommen werden. Durch mögliche Doppelungen bei Einzel- und Komplettleistungen kann somit die Summe der Einzelumsätze über dem Gesamtumsatz liegen. In der Leitlinie soll in Anlage 1 Ziffer 12 entsprechend „Bereich“ auf „Leistungsbereich“ geändert werden.


    Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaften (14.02.06)

    Die Berufsgenossenschaften stellen bislang nur in einzelnen Regionen die qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigungen unter Angabe der Lohnsumme aus. Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand des PQ- Vereins beschlossen, dass auch weiterhin die einfachen Nachweise der BGen durch die PQ- Stellen akzeptiert werden können. Ebenfalls beschlossen wurde, dass die BG- Bescheinigungen gemäß der Leitlinien einmal jährlich aktualisiert werden müssen, unabhängig von dem durch die BG angegebenen Gültigkeitsdatum. Maßgeblich ist das jeweilige Ausstellungsdatum.


    Aktualisierung von Gewerbezentralregister- Auszügen (14.02.06)

    Nach Hinweisen der DQB in der Arbeitskreissitzung im Januar hat sich der Vorstand des PQ- Vereins in seiner Sitzung am 14.02.06 mit der Problematik beschäftigt und folgende Übergangslösung beschlossen:
    Präqualifizierte Unternehmen, die den Nachweis erbringen, dass sie mindestens 14 Kalendertage vor Gültigkeitsablauf des Gewerbezentralregisterauszuges einen neuen Auszug beantragt haben, können über den Ablauf der Gültigkeit für längstens weitere vier Wochen in der PQ- Liste verbleiben, wenn der PQ- Stelle der entsprechende Antrag der Firma auf Ausstellung eines neuen Gewerbezentralregisterauszuges vorliegt.


    DQB regt Anbindung des Gewerbezentralregisters an die Präqualifizierungsliste an (24.01.06)

    In einer Sitzung des PQ-Vereins beim BMVBS am 24.01.2006 in Berlin sprach sich die DQB nochmals dafür aus, umgehend eine Anbindung des Gewerbezentralregisters an die nationale Liste der präqualifizierten Bauunternehmen in die Wege zu leiten. Dies ist technisch bereits heute möglich. Das EDV-Präqualifizierungsmodul der DQB wurde vorausschauend deshalb bereits so vorbereitet, dass eine kurzfristige Einbindung möglich ist. Den Baufirmen würde das zeitaufwendige, vierteljährliche Einholen der Auszüge erspart werden. Durch den BMVBS-Vertreter wurde der Vorschlag begrüßt und es soll nunmehr Kontakt mit den ebenfalls betroffenen BMI aufgenommen werden.


    Neue Anschrift des PQ-Vereins (20.01.06)

    Der PQ-Verein, der satzungsgemäß die nationalen PQ-Stellen überwacht, verlegt seine Geschäftsstelle innerhalb von Bonn. Zum 01.02.2006 erfolgt der Umzug von der Deichmannsaue 31-37 in die Konstantinstraße 38. Die Telefonnummer 0228/4295132 sowie die E-Mail Adresse info@pq-vob-verein.de bleiben unverändert erhalten.


    Nationale Präqualifizierungsliste eröffnet (23.01.06)

    Durch Staatssekretär Achim Großmann vom BMVBS wurde am 23.01.2006 die nationale Präqualifizierungsliste für Bauunternehmen offiziell gestartet. Ab dem 24.01.2006 steht die Liste der präqualifizierten Unternehmen im Internet. Über einen entsprechenden Link auf der DQB Homepage kann man direkt zur Liste gelangen. Durch die DQB waren rechtzeitig die entsprechenden Daten ihrer präqualifizierten Kunden elektronisch übermittelt wurden. 3 weitere PQ-Stellen kündigten am 24.01.2006 an, demnächst auch Daten liefern zu können.


    Erlass des BMVBS zur Präqualifikation von Bauunternehmen (16.01.06)

    Mit dem Erlass „Eignungsnachweise durch Präqualifikation“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMBVS) vom 16.01.2006 wurde das neue nationale Präqualifikationssystem für die Bauwirtschaft offiziell bei den Bauverwaltungen des Bundes eingeführt. Von den meisten Bundesländern wurde bereits angekündigt, den Erlass zu übernehmen und auch auf Länderebene weiterzugeben. Der vollständige Erlass ist auf der DQB-Hompage www.dqb.info zum Einsehen und Herunterladen eingestellt.


    Erstes Bauunternehmen präqualifiziert (13.01.06)

    Als erstes Bauunternehmen wurde durch die DQB die Firma Hagen GmbH & Co. Baugesellschaft mit Sitz in Hanau auf Grundlage des neuen nationalen Verfahrens des BMVBS präqualifiziert (PQNr. 101.000001). Die gemäß der Leitlinie vorzulegenden Nachweise wurden dabei zwei unabhängigen Prüfungen unterzogen und anerkannt. Bei der Firma Hagen GmbH & Co. Baugesellschaft handelt es sich um ein mittelständisches Unternehmen, das sowohl Einzelleistungen als auch Komplettleistungen erbringt. Da die Firma der wirtschaftlichen Stabilität große Bedeutung beimisst, hat sie neben der nationalen Präqualifikation (PQ VOB) auch nach dem Modell PQ+ die Bewertung ihrer Jahresabschlüsse beantragt, die nunmehr durch die DQB in Kooperation mit der VHV Versicherung erfolgt.



    Abbildung: Dipl.-Ing. Werner Kroth (links) Geschäftsführer der Hagen GmbH & Co. Baugesellschaft zusammen mit RAin Maike Röhler (Mitte) und Dipl.-Ing. Dipl.-Kfm. Bernd Kaiser (rechts) von der DQB.


    Präsidium – neue Mitglieder (06.12.05)

    In der Präsidiumssitzung der DQB unter Leitung von Dr. Ehlers wurden am 06.12.05 Herr Dipl.-Ing. Ulrich Saalfrank, Direktor der Hochtief Construction AG in München sowie Herr Dipl.-Ing. Henner Reisse, geschäftsführender Gesellschafter der Firma Georg Reisse in Kassel als neue Präsidiumsmitglieder berufen.


    DQB als erste nationale Präqualifikationsstelle benannt (12.09.05)

    Nach dem erfolgreichen Abschluss des Auswahlverfahrens hat die DQB als erste nationale Präqualifizierungsstelle in Deutschland den erforderlichen Vertrag mit dem vom BMVBS eingesetzten Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen abgeschlossen und ist seit diesem Zeitpunkt berechtigt, die entsprechenden Präqualifikationsverfahren auf der Grundlage der BMVBW- Leitlinie durchzuführen.


    DQB- Homepage - die Informationsplattform für Bauunternehmen (30.09.05)

    Auf der DQB- Homepage www.dqb.info sind ausführliche Informationen rund um das Thema Präqualifikation eingestellt. Die maßgeblichen Dokumente sind hinterlegt und können bei Bedarf von allen Nutzern herunter geladen werden. Auch sind dort alle benötigten Antragsformulare einschließlich umfangreicher Erläuterungen und Hinweise eingestellt. Selbstverständlich wird die Homepage ständig aktualisiert.


    Leitlinie BMVBW geringfügig geändert (08.11.05)

    In der Vorstandssitzung des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen wurde die Leitlinie geringfügig geändert. Hinsichtlich der Präqualifizierung von selbstständigen Niederlassungen wurde die bisherige „Muss-Bestimmung“ in eine „Soll-Bestimmung“ geändert. Leider wurde auch ohne Begründung die Nummerierung der Leistungsbereiche auf 5stellige Zahlen umgestellt. Die aktuelle Fassung kann auf der DQB- Homepage www.dqb.info eingesehen werden.


    Luxemburg an Präqualifikation interessiert (28.11.05)

    Am 28.11.05 fand in Luxemburg ein Gespräch zum Thema Präqualifikation statt, an dem Vertreter von luxemburgischen Ministerien, dem luxemburgischen Bauindustrieverband, Herr RA Drosse als Leiter des Kompetenzzentrums Präqualifikation der deutschen Bauindustrie und Herr Dipl.-Ing. Kaiser als Geschäftsführer der DQB teilnahmen. Die luxemburgische Seite zeigte sich sehr interessiert an dem neuen deutschen Präqualifikationsverfahren. Besondere Aufmerksamkeit wurde dabei auch dem Nachweis der wirtschaftlichen Stabilität geschenkt, der nicht Bestandteil von PQ VOB ist, sondern momentan ausschließlich durch die DQB als PQ+ angeboten wird.


    PQ- Verein beruft Geschäftsführer (08.10.05)

    Zum Geschäftsführer des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen wurde durch dessen Vorstand im Oktober Herr Dipl.-Ing. Thies Claußen berufen. Die Geschäftsstelle wird momentan beim BBR Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung in Bonn eingerichtet.